Zahnunfall – Rasches und richtiges Handeln ist entscheidend
Ein Zahnunfall kann sich überall ereignen: in der Schule, im Sportclub, bei der Arbeit oder in der Freizeit.
Jeder Zahnunfall sollte sofort dem Zahnarzt gemeldet werden! Ob eine Behandlung dringend ist oder nicht, kann nur er entscheiden.
Folgende Informationen sind für den Zahnarzt wichtig:
- Was ist geschehen? Wann? Wie? Wo?
- Alter der Person
- Welche Zähne sind betroffen (Milchzähne oder bleibende Zähne)?
- Verletzung von Weichteilen (Wangen, Nase, Lippen, Zunge, Zahnfleisch)
Ausgeschlagener Zahn
- Suchen Sie den Zahn, denn er kann erfolgreich wieder eingesetzt werden.
- Der Zahn darf nur an der Zahnkrone und nicht an der Zahnwurzel angefasst werden, da diese fast vollständig mit lebenden Zellen bedeckt ist.
- Ein verschmutzter Zahn darf auf keinen Fall gereinigt werden.
- Am besten wird der Zahn zum Transport in ein spezielles Nährmedium gelegt, z.B. in eine Zahnrettungsbox, welche in Drogerien und Apotheken gekauft werden kann. Schulen und Sportclubs sollten sinnvollerweise eine solche Box besitzen.
- Der Zahn kann auch für kurze Zeit in steriler Kochsalzlösung oder in steriler Milch (UHT) gelagert werden.
- Notfalls ist der Zahn zum Feuchthalten in Kunststoff-Folie einzuwickeln (z.B. Gefrierbeutel). Wenig geeignet ist Wasser. Nie Papier zum Einwickeln verwenden.
Lockerer Zahn, wackelnder Zahn
Ein lockerer Zahn sollte nicht manipuliert werden; rasch eine Zahnarztpraxis aufsuchen.
Der Zahn ist nicht mehr zu sehen
Der Zahn kann ausgeschlagen sein oder er wurde in den Kiefer hineingeschlagen. Ein Röntgenbild gibt Aufschluss darüber, ob der Zahn im Kiefer steckt oder ausgeschlagen wurde.
Eine Zahn-Ecke ist abgebrochen
Das abgebrochene Stück soll gesucht werden. Bei abgebrochener Zahnkrone gilt: je mehr weg ist, umso dringender ist eine Behandlung innert kurzer Zeit notwendig. Die Bruchstücke müssen feucht und möglichst keimarm (z.B. in der Zahnrettungsbox) zur Zahnarztpraxis transportiert werden.
Trotz Unfall ist nichts zu sehen
Auch wenn man auf den ersten Blick nichts sieht, sollte nach einem Schlag ins Gesicht oder nach einem Unfall der Zahnarzt aufgesucht und der Unfall dokumentiert werden. Eine abgebrochene Wurzel z.B. sieht der Laie nicht. Folgeschäden treten aber zum Teil erst nach Jahren auf. Deshalb muss jeder Unfall muss deshalb unverzüglich der Versicherung gemeldet werden - sonst kann es passieren, dass die Versicherung Spätfolgen nicht übernimmt (siehe unten).
Zahn-Unfall und Versicherung
Alle Zahnunfälle sind unverzüglich der Versicherung zu melden. Das volle Ausmass eines Zahnschadens zeigt sich oft erst nach Jahren. Die Behandlung kann sehr viel teurer zu stehen kommen als im Moment des Unfalls ersichtlich ist. Nur durch gut dokumentierte zahnärztliche Untersuchungen kann ein eventueller Folgeschaden auf den Unfall zurückgeführt werden. - Und nur dann sind die Versicherungen verpflichtet die Kosten für die Behandlung zu übernehmen.
Kau-Unfall (Biss auf den versteckten Olivenkern)
Etwas anders gelagert ist der Kauunfall. Hier liegt nur dann ein Unfall vor, wenn er durch "ungewöhnliche äussere Faktoren" zustande gekommen ist.
Ein hartes Knorpelstück in einem Landjäger zum Beispiel ist nicht ungewöhnlich; beisst man aber auf ein hartes Knorpelstück in einer Kalbsbratwurst oder in einer als "steinfrei" bezeichneten Olive - sind in den meisten Fällen die Voraussetzungen für einen "Unfall" erfüllt - da nicht erwartet und plötzlich. Der Zahnarzt sollte dennoch aufgesucht werden!
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13.01.2011 - dzu |
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