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SSO empfiehlt ein Ja zum Epidemiengesetz |
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Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO empfiehlt ein
überzeugtes Ja zum revidierten Epidemiengesetz, das am 22. September
zur Abstimmung kommt. |
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Das revidierte Epidemiengesetz koordiniert die Zuständigkeit von Bund und Kantonen und schützt anfällige Personen vor schweren übertragbaren Krankheiten wie dem akuten Atemnotsyndrom SARS, das vor zehn Jahren weltweit über 900 Tote forderte. Es bietet Bund und Kantonen die Möglichkeit, gefährliche Krankheiten in Krisensituationen rasch und effizient einzudämmen - ein Ziel, das auch Zahnärztinnen und Zahnärzte SSO vorbehaltlos unterstützen: Mit dem erneuerten Epidemiengesetz sind Patientinnen und Patienten, aber auch die Angehörigen des Praxisteams bestmöglich vor ansteckenden Krankheiten geschützt. |
SSO Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft
29.08.2013 - dzu
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